Warum das neue MTA-Gesetz auch für Heilpraktiker eine Chance ist

Als Heilpraktiker sind wir es gewohnt, immer wieder Gegenwind zu bekommen – von Ärzten, von der Politik oder von den Medien. Der kommt und geht in Wellen. Jetzt aber hat Jens Spahn, unser Bundesgesundheitsminister, ein Rechtsgutachten über den Berufsstand in Auftrag gegeben. Eine solche Initiative ruft natürlich auch gleich wieder alle anderen „Gegner“ auf den Plan. Zurzeit sind die deutschen Laborärzte dran. Sie gehen über das neue Gesetz für die Medizinisch-technischen Assistenten (MTAs) und haben ehrlicherweise auch den ein oder anderen berechtigten Kritikpunkt. Und trotzdem erschließt sich mir nicht, warum Heilpraktiker nach der Meinung des Bundesverband Deutscher Laborärzte (BDL) gleich gänzlich aus dem Gesetz gestrichen werden sollen. Sie verdienen doch eine Menge Geld an Leistungen, die wir Heilpraktiker dort beauftragen. Wirklich schwierig finde ich aber, dass mit der Streichung gar nicht klar definiert wird, was aus der Veränderung wirklich resultiert.

Aufwendige Analysen oder notwendige Schnelltests

Soll erreicht werden, dass ausschließlich aufwendige Laboranalysen durch entsprechend teure Laborgeräte nicht mehr durchgeführt werden dürfen, bin ich als Heilpraktiker sogar auf der Seite der Laborärzte. Aber was ist mit notwendigen Schnelltests, die uns mögliche Gefahren aufzeigen und uns veranlassen, den Patienten einem Facharzt vorzustellen? Dürfen wir die nicht mehr durchführen, würde das eine unnötige Gefahr für Patienten bedeuten, weil wir sie nicht mehr umfassend untersuchen können. Besonders dann, wenn es schnell gehen muss, kann das fatal sein. Dürfen wir Blutzuckertests nicht mehr machen oder Urinstix nicht mehr verwenden, um mögliche Infektionen im Bereich der Harnorgane zu entdecken, kann das für Patienten schlimme Folgen haben. Also ist es die Pflicht des Gesetzgebers genau zu definieren, was die Streichung der Heilpraktiker in diesem Gesetz detailliert bedeutet.

Politiker müssen in den Dialog treten

Ich möchte betonen, dass auch ich als Heilpraktiker es nicht für gut halte, wenn Praxen über größere Geräte verfügen und Blutanalysen oder Ähnliches, was durch qualifizierte MTAs durchgeführt werden müsste, selbst ausführen. Den grundlegenden Vorstoß, das zu ändern, kann ich nur begrüßen. Warum aber sollten Heilpraktiker auf Schnelltests verzichten oder selbst kein Blut mehr in Labore geben, um die gewünschten, qualifizierten Ergebnisse zu erhalten? Ich fordere eine sinnvolle und vor allem klare Lösung im Sinne des Patienten. Und dafür brauchen wir Politiker, die nicht alles abblocken, sondern bereit sind, in den Dialog mit uns zu treten. Nur im echten Austausch lassen sich diese Unklarheit und auch viele weitere problematische Punkte lösen, die immer wieder in Verbindung mit Heilpraktikern aufs Tapet gebracht werden.

Den Heilpraktiker reformieren

Ich würde den Beruf der Heilpraktiker auf alle Fälle erhalten wollen. Aber den meisten von uns ist klar, dass auch das Heilpraktikergesetz einer Novellierung bedarf, um weitaus höhere Standards zu garantieren. Bisher ist zum Beispiel die Ausbildung uneinheitlich und wird staatlich nicht kontrolliert – ganz anders als bei den Ärzten. Hier müssen wir ansetzen.

Aber wir werden staatlich einheitlich überprüft, auch wenn das nicht überall gleich umgesetzt wird. Generell gilt das örtliche Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde für uns Heilpraktiker. Ich werde beispielsweise regelmäßig von Mitarbeitern besucht und meine Praxis wird auf Hygienekonzepte etc. untersucht. Neben diesen Maßnahmen werden Arbeitsschutzmaßnahmen und Ähnliches kontrolliert. Das passiert in vielen weiteren Praxen auch.

Komplementär heißt zusammen und nicht gegeneinander

Es gibt also keinen Grund generell gegen Heilpraktiker zu wettern. Wir – also Heilpraktiker und Ärzte – müssen komplementär denken und arbeiten. Deshalb kann die Naturheilkunde auch nie eine Alternative darstellen. Sie ist immer Kooperationspartner der Schulmedizin. Im Sinne meiner Patienten arbeite ich erfolgreich mit Ärzten und Kliniken zusammen. Für mich ist wichtig, die Grenzen der Naturheilkunde zu erkennen und den Patienten darüber aufzuklären und nicht meine persönliche Ansicht prägt meine Arbeit, sondern die Bedürfnisse meiner Patienten. In manchen Fällen kann es deshalb auch dazu kommen, dass ich eine Behandlung ablehne, weil der Patient nicht bereit ist, parallel den schulmedizinischen Weg zu gehen. Es darf aber zum Wohle der Gesundheit kein Entweder-oder geben.

Widerstand gegen Naturheilkunde

Große Sorge bereitet mir aber, unabhängig von unserem Berufsstand, die zunehmende Abkehr von der Naturheilkunde. Innerhalb der Ärzteschaft wird gerade der Facharzt für Naturheilkunde nahezu abgeschafft. Das zeigt, dass es gar nicht nur um uns Heilpraktiker geht, sondern dass die Naturheilkunde nicht unbedingt gewollt wird. Das ist mir völlig unverständlich. Viele schulmedizinische Therapien kann die Naturheilkunde doch begleiten und dabei zum Beispiel starke Nebenwirkungen abmildern. Was spricht denn dagegen?

Ich wünsche mir von Politikern mehr Gesprächsbereitschaft für eine Neuordnung des Berufsstandes, ohne über eine Abschaffung nachzudenken. Von Ärztevertretern würde ich mir eine Änderung ihrer eigenen Berufsordnung wünschen. Denn diese „verbietet“ zurzeit noch die Kooperation mit den Heilpraktikern. Kein Gesetz, keine Heilpraktikerordnung, ausschließlich die der Ärzte enthält so einen Passus. Vielleicht können wir ja über die Diskussion um das neue MTA-Gesetz gleich weitere Veränderungen anstoßen. Das wäre eine gute Chance für alle im Sinne der Patienten für Klarheit und echte Zusammenarbeit zu sorgen. Das wünsche ich mir.